Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
JF Immobilienservice GbR Inh. John Slapa & Felix Florian Kreutzer
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der JF Immobilienservice GbR (nachfolgend „Auftragnehmer”) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber”).
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 Leistungen
(1) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Hausmeisterservice
- Gartenpflege
- Rasenmähen
- Hecken- und Strauchschnitt
- Unkrautentfernung
- Pflanzarbeiten
- Reinigung von Außenbereichen
- Reinigung von Wohnbereichen
- Treppenhausreinigung
- Glasreinigung
- Winterdienst
- Kleinreparaturen
- Objektbetreuung
(2) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder der individuellen Vereinbarung.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Subunternehmer zur Vertragserfüllung einzusetzen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Aufträge können schriftlich, mündlich, telefonisch, per E-Mail, WhatsApp, SMS oder über sonstige elektronische Kommunikationswege erteilt werden.
(2) Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB an.
(3) Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Abrechnung erfolgt nach Stundenaufwand, tatsächlichem Aufwand oder vereinbartem Pauschalpreis.
(3) Materialkosten, Pflanzen, Entsorgungskosten, Containerkosten, Parkgebühren, Fremdleistungen sowie sonstige Nebenkosten werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Neukunden, größeren Aufträgen, Materialbestellungen oder Aufträgen mit erhöhtem Kostenrisiko eine Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
(6) Die Ausführung der Arbeiten kann von der vorherigen Zahlung einer vereinbarten Vorauszahlung abhängig gemacht werden.
(7) Materialkosten, Pflanzen, Mietgeräte, Container oder Sonderbestellungen können vor Arbeitsbeginn vollständig in Rechnung gestellt werden.
(8) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
§ 5 Terminvereinbarung, Stornierung und Ausfallkosten
(1) Terminvereinbarungen und Auftragserteilungen per Telefon, E-Mail, WhatsApp, SMS, Messenger-Diensten oder mündlich sind verbindlich.
(2) Termine können bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Ausführungstermin kostenfrei verschoben oder storniert werden.
(3) Bei einer Absage innerhalb von 72 Stunden vor dem Termin ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Ausfallentschädigung in Höhe von 30 % des vereinbarten Auftragswertes zu berechnen.
(4) Erfolgt die Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin oder wird dem Auftragnehmer der Zugang zum Objekt nicht ermöglicht, kann eine Ausfallentschädigung von bis zu 100 % des vereinbarten Auftragswertes berechnet werden, sofern der Auftraggeber keinen geringeren Schaden nachweist.
(5) Bereits bestellte Materialien, Pflanzen, Container, Mietgeräte oder Fremdleistungen sind unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung vollständig zu vergüten, soweit eine Rückgabe oder Stornierung nicht mehr möglich ist.
(6) Wird ein Ersatztermin vereinbart und erneut kurzfristig abgesagt oder nicht wahrgenommen, gelten die vorstehenden Regelungen erneut.
§ 6 Witterung und höhere Gewalt
(1) Bei Starkregen, Sturm, Frost, Schneefall, Eisglätte, Hitzeperioden oder sonstigen Ereignissen höherer Gewalt kann der Auftragnehmer Arbeiten verschieben, unterbrechen oder absagen.
(2) Hieraus entstehen keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftragnehmer.
(3) Vereinbarte Ausführungstermine stellen keine Fixtermine dar, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsbereiche frei zugänglich sind.
(2) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn über bekannte Leitungen, Kabel, Drainagen, Bewässerungssysteme, Schächte, Tanks oder sonstige Besonderheiten.
(3) Verzögerungen, Zusatzkosten oder Schäden aufgrund fehlender oder unrichtiger Angaben gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 8 Zusatzleistungen und Mehraufwand
(1) Angebote basieren auf den bei Besichtigung oder Auftragserteilung erkennbaren Gegebenheiten.
(2) Werden während der Ausführung verdeckte Hindernisse, Wurzelwerk, starke Verwilderung, zusätzliche Entsorgungsmengen, versteckte Schäden, Schädlingsbefall oder sonstige nicht erkennbare Umstände festgestellt, wird der hierdurch entstehende Mehraufwand gesondert berechnet.
(3) Zusatzleistungen können auch mündlich, telefonisch, per E-Mail, WhatsApp oder direkt vor Ort beauftragt werden.
(4) Zeitangaben und Aufwandsschätzungen stellen unverbindliche Erfahrungswerte dar und sind keine garantierten Ausführungszeiten.
§ 9 Gartenpflege und Pflanzen
(1) Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten Anwuchs-, Wachstums- oder Entwicklungserfolg von Pflanzen, Saatgut oder Rollrasen.
(2) Für Schäden durch Trockenheit, Frost, Schädlingsbefall, Krankheiten, Wildverbiss, Witterungseinflüsse oder mangelnde Pflege nach Abschluss der Arbeiten wird keine Haftung übernommen.
(3) Schnitt-, Pflege- und Rückschnittarbeiten erfolgen nach fachlichem Ermessen.
§ 10 Winterdienst
(1) Winterdienstleistungen werden ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang erbracht.
(2) Eine permanente Wetterüberwachung oder ständige Einsatzbereitschaft besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Glätteunfälle außerhalb der vereinbarten Einsatzzeiten oder Einsatzbereiche.
§ 11 Schlüsselübernahme
(1) Überlassene Schlüssel, Zugangskarten oder Zutrittsmedien werden mit der gebotenen Sorgfalt verwahrt.
(2) Eine Haftung für Schlüsselverlust besteht ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und des Versicherungsschutzes der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.
§ 12 Abnahme
(1) Der Auftraggeber hat die erbrachten Leistungen unmittelbar nach Fertigstellung zu prüfen.
(2) Sofern der Auftraggeber bei Fertigstellung anwesend ist, erfolgt die Abnahme unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten.
(3) Ist der Auftraggeber bei Fertigstellung nicht anwesend, gilt die Leistung als abgenommen, wenn nicht innerhalb von 48 Stunden nach Mitteilung der Fertigstellung wesentliche Mängel schriftlich angezeigt werden.
(4) Die Leistung gilt ebenfalls als abgenommen, sobald der Auftraggeber die Leistung nutzt oder die bearbeiteten Flächen, Anlagen oder Einrichtungen bestimmungsgemäß verwendet.
(5) Natürliche Veränderungen nach Fertigstellung, insbesondere erneutes Unkrautwachstum, Laubfall, Pflanzenwachstum, Witterungseinflüsse, Algenbildung, Verschmutzungen durch Umwelt- oder Wettereinflüsse sowie sonstige natürliche Veränderungen stellen keinen Mangel dar.
(6) Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 14 Foto- und Referenznutzung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Fotos der ausgeführten Arbeiten zu Dokumentations-, Nachweis- und Werbezwecken anzufertigen und zu verwenden, sofern keine Personen oder personenbezogenen Daten erkennbar sind und der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widersprochen hat.
§ 15 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
§ 16 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung, Angebotserstellung, Rechnungsstellung und Kundenbetreuung unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
§ 17 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Düsseldorf.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
